Tipp­geber­vereinbarung & Immobilien: Das sollten Sie wissen
Wenn Sie eine Immobilie erwerben oder verkaufen möchten, ist es immer hilfreich über die passenden Kontakte zu verfügen. Insbesondere vor dem Hintergrund des angespannten Immobilienmarktes kann ein Tipp für eine passende Immobilie Gold wert sein.
Was ist ein Immobilien‒Tippgeber oder ein Immobilien‒Tipp?
Gerade in einem angespannten Immobilienmarkt kann ein wertvoller Tipp zu einer passenden Immobilie entscheidend sein. Aus diesem Grund bieten einige Maklerunternehmen sogenannte Tippgeberprovisionen an – so können Sie allein durch die Weitergabe eines Kontakts finanziell profitieren. Was für Kontakte werden üblicherweise weitergegeben? Ein Tipp im Immobilienbereich entsteht, wenn eine Person (der Tippgeber) einem Makler oder Immobilienunternehmen eine konkrete und verwertbare Information über eine Immobilie oder eine verkaufswillige Person gibt, die dem Makler bisher nicht bekannt war.
Eine Tippgebervereinbarung regelt die Bedingungen zwischen dem Tippgeber und dem Makler oder Unternehmen.
- Welche rechtlichen Besonderheiten sind zu beachten? - Was sollte eine Tippgebervereinbarung beinhalten? - Welche Konsequenzen ergeben sich aus einer solchen Vereinbarung?
Diese und weitere Fragen sollten geklärt werden, bevor Sie sich als Tippgeber engagieren.
Ab wann ist ein Tipp provisionsberechtigt?
Damit ein Tipp im Immobilienbereich zu einer Tippgeberprovision führt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Nicht jede weitergegebene Information reicht automatisch aus, um eine Provision zu erhalten. Ein Tipp wird nur dann provisionsberechtigt, wenn er dem Maklerunternehmen einen echten Mehrwert bietet und in einem erfolgreichen Geschäftsabschluss resultiert.
1. Der Tipp muss eine relevante Information enthalten
Ein provisionsberechtigter Tipp besteht in der Regel aus einer konkreten und verwertbaren Information. Dies bedeutet, dass der Tippgeber entweder eine zum Verkauf stehende Immobilie oder einen Eigentümer, der über einen Verkauf nachdenkt, benennt. Unverbindliche Hinweise oder allgemeine Marktinformationen genügen nicht.
2. Der Tipp muss neu sein
Ein entscheidendes Kriterium ist, dass der Makler oder das Unternehmen die Immobilie oder den Eigentümer noch nicht kannte. Wenn der Makler bereits mit dem Eigentümer in Kontakt steht oder die Immobilie öffentlich zum Verkauf angeboten wird, kann der Tipp nicht als exklusiv gewertet werden und ist daher nicht provisionsberechtigt.
3. Der Tipp muss zu einem erfolgreichen Geschäftsabschluss führen
In den meisten Fällen ist die Tippgeberprovision an den tatsächlichen Verkauf oder die Vermietung der Immobilie gebunden. Das bedeutet, dass der Makler die Immobilie erfolgreich vermittelt haben muss. Es reicht also nicht aus, lediglich einen Kontakt herzustellen – es muss auch ein rechtsgültiger Kauf- oder Mietvertrag abgeschlossen werden.
4. Der Tippgeber darf kein Eigeninteresse haben
Ein Tippgeber muss eine neutrale dritte Person sein. Das bedeutet, dass der Eigentümer einer Immobilie sich nicht selbst als Tippgeber melden kann, um eine Provision für seine eigene Immobilie zu erhalten. Ebenso sind Makler oder Personen, die im direkten Auftrag des Eigentümers handeln, in der Regel von einer Tippgeberprovision ausgeschlossen.
5. Die Tippgebervereinbarung muss eingehalten werden
Die genauen Bedingungen, unter denen eine Tippgeberprovision gezahlt wird, sind in einer Tippgebervereinbarung geregelt. Diese legt fest, wie hoch die Provision ist, wann sie ausgezahlt wird und welche Voraussetzungen genau erfüllt sein müssen. Tippgeber sollten sich daher vorab über die Konditionen informieren, um Missverständnisse zu vermeiden.
Tippgeberprovision: Höhe, Berechnung und Auszahlung
Die Vergütung für einen Tippgeber variiert je nach Makler oder Immobilienunternehmen. Aus unserer Erfahrung zahlen die meisten Makler eine gedeckelte Tippgeberprovision, die in den meisten Fällen bei 1.500 Euro endet. Es gibt jedoch auch Unternehmen, die höhere Beträge auszahlen – insbesondere bei hochpreisigen Immobilien.
Wie wird die Tippgeberprovision berechnet?
Die genaue Vergütung kann individuell mit dem Makler oder Immobilienunternehmen vereinbart werden. Dabei gibt es verschiedene Modelle:
a) Prozentuale Beteiligung an der Maklerprovision: In der Regel beträgt die Tippgeberprovision 10 bis 15 Prozent der Netto-Verkäuferprovision (also ohne Mehrwertsteuer).
Beispiel: Wird eine Immobilie für 500.000 Euro verkauft und die Maklerprovision beträgt 5 %, erhält das Maklerunternehmen 25.000 Euro. Bei einer Tippgebervereinbarung von 15 % würde der Tippgeber 1.518 Euro erhalten.
b) Pauschale Tippgeberprovision: Manche Makler zahlen eine feste Summe, unabhängig vom Kaufpreis der Immobilie. In seltenen Fällen wird sogar jeder Tipp direkt mit einem Festbetrag vergütet, unabhängig davon, ob es zum Verkauf kommt.

Provisionsverteilung zwischen Maklern: Falls zwei Makler an einer Vermittlung beteiligt sind, kann die Tippgeberprovision auch zwischen ihnen aufgeteilt werden. Die Höhe ist hierbei frei verhandelbar.
Wann wird die Tippgeberprovision ausgezahlt? Damit es zu einer Auszahlung kommt, sollten Tippgeber auf eine klare Regelung innerhalb der Tippgebervereinbarung achten. Meldung des erfolgreichen Verkaufs: Der Makler sollte sich dazu verpflichten, nach Abschluss des Kaufvertrags den Tippgeber schriftlich zu informieren.
Zeitpunkt der Zahlung: In der Regel wird die Tippgeberprovision nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags fällig, um eine schnelle und transparente Auszahlung sicherzustellen.
Dokumentation der Vereinbarung: Die Art der Kontaktaufnahme bei Vertragsabschluss sollte festgelegt werden, z. B. per E-Mail oder Brief, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.
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Was ist eine Tippgebervereinbarung?
Eine Tippgebervereinbarung ist ein vertragliches Abkommen zwischen einem Tippgeber und einem Makler oder Immobilienunternehmen. Sie regelt die Bedingungen, unter denen eine Person – der Tippgeber – eine Provision für die Weitergabe wertvoller Informationen zu einer potenziell zu vermarktenden Immobilie erhält. Dies kann beispielsweise ein Hinweis auf einen Eigentümer sein, der seine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, oder eine Immobilie, die noch nicht öffentlich auf dem Markt angeboten wird.
Die Vereinbarung legt klare Rahmenbedingungen für beide Seiten fest, um Transparenz und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Dazu gehören:
- Welche Informationen als „Tipp“ gelten: Ein Tipp muss eine konkrete und neue Information sein, die dem Makler bisher nicht bekannt war.
- Die Höhe der Tippgeberprovision: In der Regel liegt die Vergütung zwischen 10 und 15 % der Netto-Verkäuferprovision kann aber auch als fester Betrag definiert sein. Bei uns erhalten Sie 50% auf die Verkäuferprovision ungedeckelt.
- Die Voraussetzungen für die Auszahlung: Meist wird die Provision erst dann fällig, wenn es zu einem notariellen Kaufvertrag oder einer erfolgreichen Vermietung kommt.
- Die Meldepflicht des Maklers: Der Makler verpflichtet sich, den Tippgeber nach Abschluss des Geschäfts zu informieren und die Auszahlung durchzuführen.
- Ausschlüsse und Sonderregelungen: Beispielsweise kann festgelegt sein, dass enge Verwandte des Eigentümers nicht als Tippgeber gelten oder dass der Tippgeber nicht selbst Eigentümer der Immobilie sein darf.
Eine Tippgebervereinbarung dient somit dazu, Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass der Tippgeber für seine Vermittlungsleistung fair entlohnt wird. Wer regelmäßig Kontakte zu Eigentümern hat oder sich gut in der Immobilienbranche auskennt, kann mit einer Tippgebervereinbarung eine attraktive Nebenverdienstmöglichkeit schaffen.
Verpflichtungen und wichtige Aspekte einer Tippgebervereinbarung
Welche Verpflichtungen entstehen im Rahmen einer Tippgebervereinbarung? Die Pflichten innerhalb einer Tippgebervereinbarung können individuell zwischen beiden Parteien geregelt werden. Für Sie als Tippgeber gilt: Solange Sie keinen Tipp oder Kontakt weitergeben, entstehen für Sie keinerlei Verpflichtungen oder Risiken.
Erst wenn Ihr Tipp zu einem erfolgreichen Verkaufsabschluss führt, ist das Immobilienunternehmen oder der Makler, der den Verkäufer betreut, dazu verpflichtet, die vereinbarte Tippgeberprovision an Sie zu zahlen.
Wie kann eine Tippgebervereinbarung gekündigt werden? Je nach Laufzeit der Vereinbarung empfiehlt es sich, eine Kündigungsklausel in die Tippgebervereinbarung aufzunehmen. In den meisten Fällen kann die Vereinbarung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Wichtig ist, dass die Kündigung in schriftlicher Form erfolgt, um einen klaren Nachweis zu haben. Dies schützt beide Parteien vor Missverständnissen oder möglichen rechtlichen Auseinandersetzungen.
Worauf sollte bei einer Tippgeberprovision geachtet werden? Damit die Tippgeberprovision rechtlich einwandfrei bleibt, gibt es einige wesentliche Punkte zu beachten:
a) Datenschutz und Einwilligung des Verkäufers: Bevor Sie die Kontaktdaten eines Verkäufers weitergeben, sollten Sie dessen schriftliches Einverständnis einholen. Falls Sie dem Verkäufer lediglich die Empfehlung geben, sich selbst beim Makler zu melden, muss dieser über die Möglichkeit einer Tippgeberprovision informiert sein. Andernfalls könnte dies als unzulässige Weitergabe personenbezogener Daten gewertet werden.
b) Steuerliche Aspekte: Die Tippgeberprovision kann als steuerpflichtige Einnahme gelten. Laut § 22 EStG ist eine solche Einnahme zu versteuern, sobald sie den jährlichen Freibetrag von 256 Euro übersteigt. Wer regelmäßig Tippgeberprovisionen erhält, sollte sich über mögliche steuerliche Pflichten informieren.
c) Ausschluss bereits bekannter Objekte: Eine Tippgebervereinbarung sollte ausschließen, dass ein Vergütungsanspruch besteht, wenn die betreffende Immobilie dem Makler bereits bekannt war. Gleiches gilt für öffentlich ausgeschriebene Immobilien oder Objekte, die im Rahmen einer Zwangsversteigerung angeboten werden.
d) Mehrere Tippgeber für dieselbe Immobilie: Gibt es mehrere Tippgeber für dasselbe Objekt, sollte in der Vereinbarung festgelegt sein, dass nur der erste Tippgeber vergütet wird. Um Transparenz zu gewährleisten, sollten nachfolgende Tippgeber umgehend informiert werden, wenn eine Vorkenntnis des Objekts bereits besteht.
e) Kopplung an einen Makleralleinauftrag: Manche Maklerunternehmen zahlen eine Tippgeberprovision nur, wenn der Verkäufer einen Makleralleinauftrag erteilt. Falls der Verkäufer seine Immobilie über mehrere Kanäle verkauft, kann es sein, dass eine Tippgeberprovision nicht infrage kommt.
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-- Warum ist die Immobilienbewertung von Sälzer & Partner kostenlos? --
Wer sich für den Verkauf seiner Immobilie entscheidet, hat in Deutschland bei mehreren zehntausend Immobilienmaklern die Qual der Wahl. Mit unserer kostenlosen Immobilienbewertung möchten wir Immobilieneigentümern nicht nur den präzisen Wert Ihrer Immobilie mitteilen. Wir möchten Ihnen auch einen Eindruck davon geben, welchen Service Sie bei einem Immobilienverkauf mit Sälzer & Partner erwarten können.

Welche Vorteile bietet mir die kostenlose Immobilienbewertung?
Mit der kostenlosen Immobilienbewertung von Sälzer & Partner erfahren Sie als Immobilienverkäufer schnell und präzise, wie viel Ihre Immobilie aktuell wert ist und zu welchem Preis sie sich verkaufen lässt. Um den optimalen Verkaufspreis zu ermitteln, verbinden wir unsere langjährige Erfahrung und Marktkenntnis mit unseren einzigartigen Preisanalysen anhand eines innovativen Bewertungstools.
Wie präzise ist eine kostenlose Online–Immobilienbewertung von Sälzer & Partner?
Wir machen uns zunächst ein persönliches Bild von Ihrer Immobilie. Das heißt: Wir nehmen Kriterien wie die Lage, Ausstattung und den Zustand unter die Lupe und erfragen von Ihnen verschiedene Eckdaten Ihrer Immobilie. Ihre Angaben – zum Beispiel zum Baujahr oder der letzten Sanierung – werten wir noch vor Ort mit Hilfe des Preisassistenten aus. Das komplett neu entwickelte, digitale Bewertungsprogramm bewertet Ihre Angaben anhand kürzlich verkaufter, ähnlicher Immobilien in Ihrer Umgebung. Das Ergebnis ist der präzise und optimale Angebotspreis Ihrer Immobilie.
Warum ist eine Immobilienbewertung vor dem Verkauf wichtig?
Verkaufswillige Eigentümer wissen oft nicht im Voraus, wie viel ihre Immobilie wert ist. Da sich Immobilienpreise ständig verändern, ist es nicht sinnvoll, den ursprünglichen Kaufpreis anzusetzen oder den Preis nur grob selbst abzuschätzen. Vor allem, wenn Eigentümer emotional stark an ihrer Immobilie hängen, neigen sie dazu, einen zu hohen Preis zu verlangen. Da sich nur die wenigsten Laien mit der Wertentwicklung von Immobilien auskennen, sind die Kenntnisse von Fachleuten wie Immobilienmaklerinnen oder Wertgutachterinnen von großem Nutzen. Es lohnt sich also für Verkäufer, ihre Immobilie vor dem Verkauf von Sälzer und Partner bewerten zu lassen.
Wann ist eine Immobilienbewertung sinnvoll?
Es gibt verschiedene Anlässe, die Eigentümer dazu bewegen, ihre Immobilie bewerten oder den Verkehrswert (Marktwert) für ihr Haus oder ihre Wohnung ermitteln zu lassen. Wer einen Verkauf seines Eigentums plant, benötigt die Immobilienbewertung, um einen realistischen Angebotspreis im Immobilienexposé festzulegen. Potenzielle Käufer möchten hingegen mithilfe einer kostenlosen Immobilienbewertung wissen, ob der Preis für ihr Wunschobjekt angemessen ist und sich der Kauf lohnt. Auch nach einer Modernisierung oder im Fall einer Erbschaft ist eine Immobilienbewertung sinnvoll, da sie nützliche Informationen zum aktuellen Marktwert liefert. In Städten wie Aachen und Köln, wo die Immobilienmärkte besonders dynamisch sind, bietet Sälzer und Partner professionelle Bewertungen an, um Eigentümern und Käufern eine verlässliche Grundlage für ihre Entscheidungen zu geben.
Welche Verfahren zur Immobilienbewertung gibt es und warum gibt es verschiedene?
Ob Hausbewertung, Wohnungsbewertung oder Grundstücksbewertung: Es gibt verschiedene Verfahren zur Wertermittlung einer Immobilie. Das Vergleichswert-, das Sachwert- und das Ertragswertverfahren der ImmoWertV ermitteln den sogenannten Markt- beziehungsweise Verkehrswert einer Immobilie anhand verschiedener Kriterien. Dieser Wert gibt – im Gegensatz zum Einheitswert – den derzeit am Markt erzielbaren Preis an. Die verschiedenen Verfahren zur Immobilienbewertung sind notwendig, da unterschiedliche Immobilien auch unterschiedliche Bewertungsfaktoren haben. So spielt bei einem vermieteten Haus die Rendite eine entscheidende Rolle, während bei einer selbstbewohnten Eigentumswohnung der Vergleich mit ähnlichen Wohnungen am besten geeignet ist. Wenn vergleichbare Immobilien fehlen, wird ein Verfahren benötigt, das den Bodenrichtwert und die Baukosten berücksichtigt. Welches Verfahren für Ihr Wohneigentum sinnvoll ist, hängt also unter anderem von der Art der Immobilie ab. In dynamischen Märkten wie Aachen und Köln bietet Sälzer und Partner professionelle Bewertungen an, um sicherzustellen, dass Eigentümer und Käufer eine fundierte Entscheidungsgrundlage haben.
Wie steigere ich den Wert meiner Immobilie?
Wer seine Immobilie in Aachen oder Köln verkauft, möchte selbstverständlich den höchstmöglichen Preis erzielen. Es kann sich daher lohnen, vor dem Verkauf noch in die Immobilie zu investieren. Wichtige Aspekte wie die regelmäßige Pflege der Immobilie über die gesamte Eigentumsdauer hinweg spielen dabei eine entscheidende Rolle. Grob unterteilt gibt es zwei Möglichkeiten, den Wert von Haus oder Wohnung zu steigern: werterhaltende und wertsteigernde Maßnahmen.
Sälzer und Partner bieten in den dynamischen Immobilienmärkten von Aachen und Köln professionelle Beratung und Bewertungen an. Durch gezielte Empfehlungen für werterhaltende Maßnahmen und wertsteigernde Investitionen unterstützen sie Eigentümer dabei, den optimalen Marktwert ihrer Immobilie zu realisieren.
Wie wird eine Immobilie im Erbfall bewertet?
Wenn eine Immobilie in Aachen oder Köln vererbt wird, muss der Erbe in den meisten Fällen Erbschaftssteuer zahlen. Zur Festlegung dieser Steuerhöhe ermittelt das Finanzamt den Verkehrswert der Immobilie. Dabei stützt es sich auf Daten von Gutachterausschüssen, wobei individuelle Merkmale von Immobilie und Grundstück oft unberücksichtigt bleiben. Dies kann dazu führen, dass der vom Finanzamt festgesetzte Verkehrswert deutlich über dem tatsächlichen Marktwert der Immobilie liegt und die daraus resultierende Erbschaftssteuer entsprechend hoch ausfällt.
Sälzer und Partner bietet in Aachen und Köln professionelle Gutachten an, um den realistischen Verkehrswert geerbter Immobilien zu ermitteln. Diese unabhängigen Bewertungen können dazu beitragen, eine mögliche Überbewertung durch das Finanzamt zu korrigieren und somit die Erbschaftssteuer gerecht festzulegen.
Wer sollte meine Immobilie bewerten?
7.1 Kann ich als Eigentümer meine Immobilie selbst bewerten?
Eigentümerinnen sind häufig in der Lage, sämtliche Kosten ihrer Immobilie zu beziffern. Sie kennen den Kaufpreis der Immobilie, die Ausgaben für Modernisierungsmaßnahmen sowie die Kosten für Heizung oder Bodenbeläge. Jedoch fehlt ihnen oft die Marktkenntnis, um Angebot und Nachfrage korrekt einzuschätzen. Zudem haben sie oft einen emotionalen Bezug zu ihrem Eigentum, besonders wenn sie selbst darin leben. Dies kann eine neutrale und professionelle Immobilienbewertung erschweren.
7.2 Wie ermitteln Immobiliengutachter den Immobilienwert?
Immobiliengutachter bestimmen den Verkehrswert einer Immobilie durch eine gründliche Begutachtung und die Protokollierung aller relevanten Eigenschaften, die in die Immobilienbewertung einfließen. Die Kosten für das Gutachten richten sich nach dem jeweiligen Wert der Immobilie. Wenn Gerichte, Versicherungen oder Finanzämter ein Immobiliengutachten fordern, ist nur das eines anerkannten Gutachters zulässig.
7.3 Eignet sich ein Makler dazu, eine kostenlose Immobilienbewertung vorzunehmen?
Ein kompetenter Immobilienmakler ist mit dem regionalen Markt vertraut, kennt die aktuellen Preise und Preisentwicklungen von Immobilien. Er versteht, wie Lage, Zustand der Bausubstanz und Ausstattung den Wert einer Immobilie beeinflussen. Seriöse Makler führen vor Vertragsunterzeichnung in der Regel eine kostenlose Immobilienbewertung durch. Wer eine professionelle Bewertung seiner Immobilie wünscht, findet in einem Makler einen geeigneten Partner.
In Aachen und Köln bietet Sälzer und Partner Expertise in der Immobilienbewertung. Ihre unabhängigen Gutachten und professionellen Maklerdienstleistungen helfen Eigentümern, den exakten Marktwert ihrer Immobilie zu ermitteln und fundierte Entscheidungen zu treffen.

Welche Vorteile bietet eine professionelle Immobilienbewertung durch einen Gutachter oder Makler?
Die Immobilienpreise in Deutschland unterliegen ständigen Veränderungen, und nur wenige Laien behalten den Immobilienmarkt und seine Entwicklung über einen längeren Zeitraum im Blick, um die aktuellen Preise realistisch einzuschätzen. Anders sieht es bei Immobilienmaklern und Gutachtern aus: Durch ihre Fachkenntnis und langjährige Praxiserfahrung sind sie in der Lage, fundierte Wohnmarktanalysen durchzuführen und basierend auf den individuellen Merkmalen einer Immobilie eine genaue Wertermittlung vorzunehmen. Dies hilft Verkäufern, einen Angebotspreis festzulegen, der weder potenzielle Käufer abschreckt noch zu einem finanziellen Verlust führt.
In Aachen und Köln vertrauen Eigentümer auf Sälzer und Partner für professionelle Immobilienbewertungen. Ihre Expertise gewährleistet einen maßgeschneiderten Ansatz, der nicht nur den aktuellen Marktbedingungen gerecht wird, sondern auch das Vertrauen zwischen Verkäufer und Käufer stärkt.
Was macht die kostenlose Sälzer & Partner Immobilienbewertung einzigartig?
Um den präzisen Wert einer Immobilie zu ermitteln, begutachtet der Sälzer und Partner-Makler Ihre Immobilie persönlich vor Ort in Aachen oder Köln und berechnet den Wert anhand ihres einzigartigen Bewertungstools, dem Sälzer und Partner-Preisassistenten, direkt bei Ihnen zu Hause. Das Tool kennt die aktuellen Angebotspreise vergleichbarer Immobilien in Ihrer Region und berechnet so den optimalen Angebotspreis.
9.1 Wie unterscheidet sich die Sälzer und Partner-Immobilienbewertung von einem Wertgutachten?
Die kostenlose Immobilienbewertung von Sälzer und Partner unterscheidet sich vor allem preislich von einer Immobilienbewertung durch eine Immobiliengutachterin. Die Kosten für ein professionelles Immobilienwertgutachten eines zertifizierten Sachverständigen betragen zwischen 0,5 Prozent und 1 Prozent des Verkehrswerts der zu bewertenden Immobilie. Bei einem Wert von 300.000 Euro wären das zwischen 1.500 Euro und 3.000 Euro. Die Immobilienbewertung von Sälzer und Partner ist dagegen für Eigentümer kostenlos. Wer sich einfach nur fragt „Was ist meine Immobilie wert?“ oder einen konkreten Immobilienverkauf plant, findet in der Sälzer und Partner-Immobilienbewertung eine günstige Alternative zum Wertgutachten. Wird das Gutachten jedoch von einer offiziellen Stelle wie dem Finanzamt oder einem Gericht gefordert, ist das Gutachten eines Sachverständigen erforderlich.
9.2 Wie unterscheidet sich die Sälzer und Partner-Immobilienbewertung von einer Online-Bewertung?
Eine Online-Bewertung, zu der im weitesten Sinne auch unser Sälzer und Partner-Preisatlas zählt, bietet Eigentümern eine erste Einschätzung zum Wert ihrer Immobilie. Sie berücksichtigt jedoch noch nicht die individuelle Ausstattung, den Zustand oder zum Beispiel eine bestehende Reallast eines Grundstücks. Im Gegensatz zur reinen Online-Bewertung bezieht der Sälzer und Partner-Makler diese für den Immobilienwert entscheidenden Faktoren in seine Bewertung ein. So ermittelt er den idealen Verkaufspreis, der den spezifischen Marktbedingungen in Aachen und Köln gerecht wird.
Wie erhalte ich die Bewertung meiner Immobilie?
In der Regel kommen wir innerhalb von zwei bis drei Tagen nach Ihrer Anfrage für eine Vor-Ort-Bewertung Ihrer Immobilie persönlich vorbei. Das Ergebnis dieser Immobilienbewertung erhalten Sie dank unseres innovativen Bewertungstools direkt nach der Begehung vor Ort.
Wie schnell Sie einen gemeinsamen Termin finden, hängt zum einen von der Auslastung von uns und zum anderen von Ihrer Flexibilität ab.
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