Wer eine Immobilie kaufen möchte hat mit diversen Kosten zu rechnen, die so genannten Kaufnebenkosten oder Erwerbsnebenkosten genannt. Diese Kosten fallen neben dem Immobilienkaufpreis zusätzliche an und werden prozentual auf den Kaufpreis berechnet.
Am Tag der Protokollierung werden von Käuferseite sowie auch von Verkäuferseite einige Unterlagen benötigt. Erhalten Sie hier eine Checkliste die Mainhattan Immobilien e.K. für seinen Kunden vorbereitet hat.Unterlagen die von Käuferseite benötigt werden:Personalausweis oder ersatzweise Reisepass der Käufer. Hierdurch prüft der Notar die Identität des Käufers.Sollte der Kaufpreis finanziert werden so ist eine Grundschuldbestellungsurkunde der zu finanzierenden Bank mitzubringen. Durch die Grundschuldbestellungsurkunde wird die Bank ebenfalls im Grundbuch eingetragen und sichert sich somit als Kapitalgeber gegenüber den Kapitalnehmer ab.Da eine Abschrift des Kaufvertrages auch an das zuständige Finanzamt geht ist die Steueridentifikationsnummer ebenfalls mitzuteilen, in der Regel erfolgt dies vor dem Notartermin.Unterlagen die von Verkäuferseite benötigt werden:Personalausweis oder ersatzweise Reisepass des Verkäufers/ der Verkäufer. Hierdurch prüft der Notar die Identität des Verkäufers/ der Verkäufer.Sollte im Grundbuch noch eine Buchgrundschuld von der Bank des Verkäufers eingetragen sein, so ist eine Löschungsbewilligung der Bank entsprechenden Bank mitzubringen.Handelt es sich um Erben, so ist der Erbschein im Original und alle im Erbschein eingetragene Miterben in persona zur Mitunterzeichnung des Notarvertrages zu erscheinen.
Die Grunderwerbsteuer fällt beim Erwerb eines Grundstücks an. Je nach Bundesland unterscheidet sich auch hier die Steuer.Grunderwerbsteuer in Prozent - Bundesland GesamtBaden-Württemberg 5,0Bayern 3,5Berlin 6,0Brandenburg 6,5Bremen 5,0Hamburg 4,5Hessen 6,0Mecklenburg-Vorpommern 5,0Niedersachsen 5,0Nordrhein-Westfalen 6,5Rheinland-Pfalz 5,0Saarland 6,5Sachsen 3,5Sachsen-Anhalt 5,0Schleswig-Holstein 6,0Thüringen 6,5
Dienstbarkeiten berechtigt eine bestimmte Gruppe, Ihr Grundstück in einer definierten Art und Weise zu nutzen. Diese sind im Grundbuch eingetragen und bleiben auch weiterhin nach Verkauf bestehen.Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, könnten Sie vorher eine bestehende Dienstbarkeit überprüfen lassen. Falls diese gegenstandslos geworden ist, kann diese aus dem Grundbuch entfernt werden.
Immobilienkaufverträge sind für Laien meist schwer zu lesen oder verstehen, da diese juristische Meisterwerke darstellen. Der Notar möchte in möglichst kurzen Sätzen, so viel Information wie nur möglich mit einfassen.Trotzdem sollte der Vertrag genauestens durchgelesen und verstanden werden. Falls Unklarheiten entstehen, sollten Sie sich diesen erläutern lassen.Ebenso sollten Sie die enthaltenen Daten, wie Kaufpreis, persönliche Daten, Daten des Grundstücks, genauestens überprüfen.
Es ist zwar möglich, den Kaufpreis direkt bar oder durch Überweisung zu bezahlen.In der Praxis kommt allerdings die Treuhandschaft am häufigsten vor. Dabei wird der Notar bestellt, der den gesamten Kaufprozess überwacht und an den der Käufer den Kaufpreis bezahlt. Allerdings können hier zusätzliche Kosten entstehen.In der Regel werden von der Bank des Käufers eine Finanzierungszusage ausgestellt. Diese sichert die Kaufpreiszahlung, bzw. die Bonität des Käufers. Zudem unterwirft sich der Käufer bei Nichtzahlung des Kaufpreises mit seinem gesamten Vermögen der Zwangsvollstreckung.
Falls der Kreditnehmer den Kredit vorzeitig zurückzahlt und die Kündigungsfrist nicht einhält, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.Diese stellt eine Kompensation für den durch die Kündigung entstandenen Schaden der Bank dar, da der Kreditnehmer aus dem Vertrag zeitlich gesehen früher, wie vereinbart ausgestiegen ist, obwohl er die komplette Summe nach bezahlt hat.
Zum Glück müssen Sie nicht dem erstbesten Makler zusagen Punkt.Vergleichen ist auch hier wichtig - lassen sich z.B. ein Leistungskatalog seiner Dienstleistung zeigen. Besprechen Sie mit ihm ihr Vorhaben detailliert. Fragen Sie ihn, wie er ihre Immobilie einschätzt.Fragen Sie auch nach Referenzobjekten. Lassen Sie sich Bewertungen von Kunden zeigen.Machen Sie sich als einen persönlichen Eindruck und entscheiden Sie neben den Angeboten auch nach Ihrem Bauchgefühl.
Von der ersten Besichtigung, bis zum Verkauf kann eine Weile dauern. Dies hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, denn wer sein Objekt verkaufen will, muss Geduld aufbringen. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Immobilien in beliebten Großstädten schneller, als in ländlichen Gebieten verkauft werden.Abgesehen von der Lage, dem Zustand des Objektes und des Preises, wird meist eine Zeitspanne von sechs bis neun Monaten benötigt, bis Sie Ihre Immobilie fix fertig verkauft haben.Befinden sich während der Zeit in der Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten bereits ähnliche Immobilien in ihrer Region auf dem Markt, oder kommen neue hinzu, so zählen diese für Sie als Konkurrenz-Immobilien. Wodurch sich Ihre Verkaufssituation verändern könnte.
Eine gute Vorbereitung und Struktur ist unabdingbar, um einen optimalen Verkaufspreis erzielen zu können. Die Immobilie sollte realistisch bewertet werden, zum Beispiel über entsprechende Fachleute.Fügen Sie alle nötigen Details dem Inserat / Exposé hinzu.Machen Sie Werbung! Inserieren Sie auf den gängigsten Portalen Ihr Verkaufsobjekt. Informieren Sie sich, wie man Räume optisch am besten in Szene setzt oder engagieren Sie einen Fotografen, der die Ablichtung Ihrer Wohnung übernimmt.Auch Timing spielt eine große Rolle. Im Frühjahr und Sommer werden die meisten Immobilien verkauft. Gartenanlagen kommen hier dank der hohen Temperaturen besonders gut zur Geltung. Denken Sie daran.Halten Sie auch alle nötigen Unterlagen bereit.Der Verkauf muss immer notariell beurkundet werden. Der Notar kümmert sich um den Kaufvertrag und erläutert beiden Parteien den Ablauf der Eigentumsübertragung.Verwenden Sie ein Notaranderkonto. So agiert der Notar als eine Art Treuhänder. Der Käufer überweist das Geld auf ein treuhänderisch geführtes Konto. Wenn der Käufer als rechtmäßiger Eigentümer eingetragen ist, wird der Kaufpreis, den der Käufer vorher auf das Konto des Notars überwiesen hat, dem Verkäufer übertragen.
Natürlich können Sie Ihre Immobilie selbst verkaufen.Hierbei sollten Sie jedoch einige Punkte beachten. Diese könnten zum einen sein die Qualität Ihres Inserates / Esposés in Form von Texten und Bildern, die finanziellen Bewertung Ihrer Immobilie. “Wenn Sie die Immobilie zu teuer anbieten kann es ein Ladenhüter werden. Sollte die Immobilie zu billig angeboten werden verschenken Sie Geld.Suchen Sie die richtige Plattform aus und achten Sie auf Zusatzkosten wie zum Beispiel:-Gutachten (Wertgutachten, Energieausweis)-Werbemaßnahmen-Renovierungsarbeiten-Aufsetzen eines KaufvertragesEbenso sollten SIe sich einen Zeitplan erstellen bis wann Sie die Immobilie verkauft haben müssen oder wollen.Zusätzlich sollten Sie folgende Fragen für sich beantworten:-Was machen SIe wenn Sie bis dahin noch nicht verkauft haben?-Wie vermeiden Sie Besichtigungstourismus?-Wie prüfen Sie die Bonität der potentiellen Käufer?-Wie stellen Sie Ihre Erreichbarkeit sicher?-Welche Informationen zu Ihrer Immobilie wollen Sie bereits am Telefon preisgeben?
Es ist wichtig für den Immobilienverkauf entsprechende Unterlagen vorzubereiten, da kaum ein Interessent eine Immobilie käuflich erwerben wird, ohne diese geprüft zu haben.-Betriebskostenabrechnungen der letzten 3 Jahre. Dort sind die Gutschriften und Nachzahlungen zu sehen und geben einen realistischen Einblick über den Verbrauch.-Energieausweis: Der Energieausweis bietet Rückschluss auf die thermische Qualität Ihrer Immobilie.-Protokolle der letzten Hauseigentümer-Versammlungen: Hier kann Einblick gewährt werden, ob zukünftige Investitionen zu tätigen sind. Ebenso ob auch irgendwelche Unstimmigkeiten im Mehrparteienhaus vorliegen.-Grundbuchauszug: Diesem Auszug sind die ausgewiesenen Anteile im Grundbuch zu entnehmen. Ebenso sind hier vertragliche Besonderheiten, wie zum Beispiel Vorkaufsrecht niedergeschrieben.-Teilungserklärung (bei Wohnungen): In dieser findet Regelung zur Aufteilung des Eigentums statt, sprich die Höhe der Miteigentumsanteile an einer Immobilie, die Sondernutzungsrechte, Informationen zu Sonder- und Gemeinschaftseigentum.-Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Lageplan, Schnitt und Ansicht der Immobilie.-Baubeschreibung
Für Deutschland gibt es gesetzliche Regelungen bzgl. der Maklerprovision. Die Provision unterscheidet sich je nach Bundesland und wird meist ein einheitlicher Wert herangezogen.
Maklerprovision in Prozent (Stand Nov 2018)
Bundesland Gesamt Verkäufer Käufer
Baden-Württemberg 7,14 3,57 3,57
Bayern 7,14 3,57 3,57
Berlin 7,14 0,00 7,14
Brandenburg 7,14 0,00 7,14
Bremen 5,95 0,00 5,95
Hamburg 7,14 0,00 7,14
Hessen 5,95 0,00 5,95
Mecklenburg-Vorpommern 5,95 2,38 3,57
Niedersachsen 4,76 - 7,14 0,00 - 3,57 5,95 - 3,57
Nordrhein-Westfalen 7,14 3,57 3,57
Rheinland-Pfalz 7,14 3,57 3,57
Saarland 7,14 3,57 3,57
Sachsen 7,14 3,57 3,57
Sachsen-Anhalt 7,14 3,57 3,57
Schleswig-Holstein 7,14 3,57 3,57
Thüringen 7,14 3,57 3,57
Bezahlt und fällig ist die Provision meist sofort nach Kauf der Immobilie.
Viele Verkäufer stellen sich der Frage, ob man sein Objekt selbst verkaufen oder einem Immobilienmakler übergeben soll.Sie können sich mehrere Makler nach Hause einladen, die Ihre Immobilie bewerten und das jeweilige Dienstleistungsangebot vorstellen.Dies können Sie zum Glück selbst entscheiden, der Unterschied zu Ihnen und einem Makler ist, dass der Immobilienmakler beruflich Immobilien veräußert und somit den Status eines Experten darstellt. Denn die Veräußerung einer Immobilie ist mit viel Arbeit verbunden. Nebenbei haben Sie bessere Vermarktungschancen, denn ein Makler weiß, worauf es ankommt. Ebenso kann er mit einem höheren Vermarktungsdruck mehr Interessenten generieren, der sich positiv auf den Verkaufspreis auswirkt.Der Makler wirkt nicht nur aus Verkäufer oder Vermittler, sondern auch als Problemlöser. Treten Störungen im Verkaufsprozesses auf, wird der Makler kompetent und zu Ihrem Wohl agieren.Wenn Sie die ganze Arbeit, die mit der Veräußerung auftritt, an einen Experten abgeben möchten, ist der Immobilienmakler sicherlich die beste Lösung.Gerne können Sie uns für ein unverbindliche Erstgespräch kontaktieren.
Eine Wohnflächenberechnung wird durchgeführt, um die Wohnfläche einer Wohnung oder eines Hauses zu ermitteln. Dieser Wert dient als Grundlage für die Berechnung der Wohnkosten und ist für verschiedene Zwecke wie Mietverträge, Immobilienbewertungen und Versicherungen relevant.Um eine Wohnflächenberechnung durchzuführen, müssen zuerst die Größe der einzelnen Räume gemessen werden. Dies kann in Quadratmeter oder Quadratfuß gemessen werden. Anschließend wird die Gesamtgröße des Gebäudes durch die Addition aller einzelnen Räume ermittelt.Nachdem die Gesamtgröße ermittelt wurde, müssen nicht nutzbare Flächen wie die Küche oder das Badezimmer von der Gesamtgröße abgezogen werden. Anschließend wird die Gesamtfläche durch die Anzahl der Räume dividiert, um die Größe jedes einzelnen Raums zu ermitteln.Die Ergebnisse der Wohnflächenberechnung werden schließlich verwendet, um die Wohnkosten zu berechnen. Diese Berechnungen können auch verwendet werden, um Immobilienpreise zu berechnen.
Die Antwort darauf hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bevor Sie eine Entscheidung treffen, sollten Sie einen Immobilienmakler konsultieren, um mehr über die Lage zu erfahren. Einige Dinge, die Sie berücksichtigen sollten, sind die Infrastruktur, die Nähe zu Einkaufsmöglichkeiten und anderen Annehmlichkeiten, die Zugänglichkeit zu öffentlichen Verkehrsmitteln und die Kriminalitätsrate. Auch die Nachbarschaft und der Zustand der Immobilie spielen eine wichtige Rolle. Eine gute Immobilienlage sollte ein hohes Maß an Sicherheit, Zugänglichkeit und Komfort bieten.
Es gibt in NRW keine genaue Zahl der Immobilienmakler, da es keine zentrale Registerstelle gibt, die diese Informationen sammelt. Allerdings schätzen Experten, dass es in NRW ungefähr 8.000 Immobilienmakler gibt.
Eine Vollmacht beim Immobilienverkauf wird benötigt, um den Verkäufer zu bevollmächtigen, den Kaufvertrag im Namen des Verkäufers zu unterzeichnen. Dies ist besonders wichtig, wenn der Verkäufer nicht persönlich anwesend sein kann oder nicht in der Lage ist, den Vertrag selbst zu unterzeichnen. Die Vollmacht ermöglicht es auch einer anderen Person, alle notwendigen Schritte im Zusammenhang mit dem Verkauf der Immobilie im Namen des Verkäufers zu unternehmen. Dazu gehören auch die Beschaffung der notwendigen Unterlagen sowie die Organisation der notwendigen Unterschriften und des notariellen Abschlusses.
Der Energieausweis einer Immobilie zeigt den Energieverbrauch und den Energiebedarf eines Gebäudes an. Er gibt Auskunft darüber, wie energieeffizient eine Immobilie ist. Der Ausweis besteht aus einer Bewertung der Energieeffizienz des Gebäudes, einer Angabe des Energiebedarfs und einer Bewertung der Energieeffizienz der eingesetzten Heiz- und Kühlsysteme. Darüber hinaus enthält er Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes.